Wie funktioniert ein Pfandkredit bei uns in Oldenburg?
Was beleihen wir?
Wir beleihen Goldschmuck, Goldmünzen und Goldbarren bis maximal 50 g pro Einzelbarren.
Wer kann einen Pfandkredit erhalten?
Jede volljährige Person kann unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses einen Pfandkredit abschließen. Bitte bringen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung mit. Ihr Pfand wird vor Ort geschätzt, und das Darlehen wird Ihnen unmittelbar in bar oder per Überweisung ausgezahlt.
Laufzeit des Pfandvertrags
Die gesetzlich vorgeschriebene Laufzeit eines Pfandkreditvertrags beträgt drei Monate.
Nach einem weiteren Monat Wartezeit – also insgesamt vier Monate – dürfen nicht eingelöste Pfänder versteigert werden. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Pfand jederzeit einlösen oder den Vertrag verlängern.
Was kostet ein Pfandkreditvertrag?
Für jeden angefangenen Monat werden 1 % Zinsen des Darlehensbetrags berechnet. Hinzu kommt eine monatliche Gebühr für Verwahrung und Versicherung Ihres Pfandes.
Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Darlehensbetrag und ist gesetzlich festgelegt.
Gesetzliche Gebührentabelle
Bei einem Darlehensbetrag ab 301,00 € berechnen wir 4 % des Darlehensbetrages als monatliche Gebühr.
Darlehen bis einschließlich
Monatliche Gebühr
15 €
1,00 €
30 €
1,50 €
50 €
2,00 €
100 €
2,50 €
150 €
3,50 €
200 €
4,50 €
250 €
5,50 €
300 €
6,50 €
Kann ich den Pfandkreditvertrag verlängern?
Ja. Eine Verlängerung des Pfandscheins ist jederzeit gegen Zahlung der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren möglich.
Sie erhalten dann einen neuen Pfandschein mit einer Laufzeit von drei Monaten.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Schufa o. ä.) erfolgt nicht.
Wie ist mein Pfand versichert?
Jedes Pfand ist zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer-, Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlschäden sowie gegen Beraubung versichert.