Wie funktioniert ein Pfandkredit?

Was beleihen wir?

Wir beleihen Goldschmuck, Goldmünzen und Goldbarren.

Wer kann einen Pfandkredit erhalten?

Jede volljährige Person kann unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses einen Pfandkredit erhalten. Das Pfandgut wird umgehend geschätzt und das ermittelte Darlehen sofort bar ausgezahlt.

Laufzeit des Pfandvertrages

Die gesetzlich vorgeschriebene Laufzeit des Pfandkreditvertrages beträgt 3 Monate. Nach einem weiteren Monat Wartezeit können nicht wieder ausgelöste Pfänder von uns versteigert werden. Sie haben also innerhalb von 4 Monaten jederzeit die Möglichkeit, Ihr Pfand auszulösen oder zu verlängern.

Was kostet ein Pfandkreditvertrag?

Für jeden angefangenen Monat werden 1 % Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Dazu kommt eine monatliche Gebühr für die Verwahrung und Versicherung des Pfandes. Die Gebühr richtet sich ebenfalls nach der Darlehenshöhe. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach folgender Tabelle:

Gesetzliche Gebührentabelle

Darlehen bis einschließlichMonatliche Gebühr
15 €1,00 €
30 €1,50 €
50 €2,00 €
100 €2,50 €
150 €3,50 €
200 €4,50 €
250 €5,50 €
300 €6,50 €

Bei einem Darlehensbetrag ab 301,00 € berechnen wir 4 % des Darlehensbetrages als monatliche Gebühr.

Kann ich den Pfandkreditvertrag verlängern?

Eine Verlängerung des Pfandscheins ist gegen Zahlung der angelaufenen Zinsen und Gebühren möglich. Sie erhalten dann einen neuen Pfandschein mit 3 Monaten Laufzeit.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns absolut vertraulich behandelt. Wir geben keine Daten an Dritte (Schufa o.ä.) weiter.

Wie ist mein Pfand versichert?

Jedes Pfand ist zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung versichert.